2013
Altgeräte mit einer Typprüfung vor 1975 werden Ende 2014 stillgelegt, wenn sie die Grenzwerte der 1.BImSchV nicht erfüllen
Frankfurt am Main. – Bei allen Betreibern kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen – dazu zählen neben Kamin- und Kachelöfen auch Heizkamine – muss bis Jahresende 2013 die Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger abgeschlossen und belegt sein.
Im ungünstigsten Fall kann es dabei bis Ende 2014 zur Stilllegung älterer Öfen kommen, die nicht die Anforderungen der 1.BImSchV erfüllen. Damit das heimische Kaminfeuer weiter lodern kann, sollten diese Öfen durch moderne, emissionsarme Feuerstätten ersetzt werden. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam, der die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt.
Es gelten folgende Fristen:
Nachweis-Pflicht: Online-Datenbank des HKI informiert und hilft
Damit die Besitzer einer modernen Feuerstätte den erforderlichen Nachweis erbringen können, hat der HKI eine Online-Datenbank mit derzeit über 5.000 Geräten aufgebaut. Dort lässt sich über eine Suchfunktion leicht ermitteln, ob der Ofen den Anforderungen der 1.BImSchV entspricht. Einsehbar ist die Liste auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de.
Hintergrund der Maßnahme ist es, den Schadstoffausstoß häuslicher Feuerstätten weitgehend zu reduzieren und so zum Klima- und Umweltschutz beizutragen. Aber auch dem Fortschritt in der Verbrennungstechnik wird damit Rechnung getragen. Denn in den letzten Jahrzehnten wurde nicht nur das Emissionsverhalten, sondern auch der Wirkungsgrad der Feuerstätten – und somit deren Brennstoffverbrauch – deutlich verbessert.
Kontakt:
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Download: Kaminofenbesitzer aufgepasst: Bis Ende 2013 muss Nachweis über Typprüfung vorliegen