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Heizen mit Holz – so geht’s richtig

Worauf ist beim Brennholz zu achten? Wie wird Scheitholz richtig gelagert? Auf was kommt es beim Kauf einer Feuerstätte an? Wie können Emissionen beim Betrieb noch weiter gesenkt werden? Und: richtig anzünden ist gar nicht schwer.

Auf 24 Seiten fasst unsere Broschüre „Heizen mit Holz – so geht’s richtig“ alle wichtigen Aspekte rund um den Betrieb einer eignen Feuerstätte kompakt zusammen.

Bestellen Sie die neue, 4. Auflage der Broschüre direkt hier.

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Entscheidungshilfe: Die wichtigsten Holzfeuerungen im Überblick

Kamin- oder Kachelofen, Pelletofen oder Heizkamin – mit Speicher oder wasserfüh-rend Der Austausch der alten Feuerstätte, die Unterstützung der Solaranlage oder Wärmepumpe oder einfach der Wunsch nach Gemütlichkeit und Unabhängigkeit – die Gründe für eine mo-derne Holzfeuerung sind vielfältig. Um einen schnellen Überblick zu bekommen, haben die Experten des HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. eine Übersicht der gängigsten Ofentypen erstellt.

Ende 2024 läuft Austauschfrist für alte Kachel- und Kaminöfen ab

Alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine kom-plette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 bis 21. März 2010. Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. rät recht-zeitig den Austausch oder die Nachrüstung in die Wege zu leiten, da der Stichtag mitten im Winter 2024 liegt und es aufgrund der hohen Nachfrage sowie den internationalen Problemen in den Lieferketten zu Engpässen kommen kann.

Gebäudeenergiegesetz: Moderne Einzelraumfeuerungen sind Bestandteil der Wärmewende

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden. Das gilt ab 2024 zuerst nur unmittelbar für Neubaugebiete. Sobald die regionale Wärmeplanung abgeschlossen ist, gilt die 65 Prozent Vorgabe auch für Bestandsgebäude. Für Besitzer von Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- und Kachelöfen, Heizkaminen sowie Pelletöfen ist es besonders wichtig zu wissen, dass sie ihre Einzelraumfeuerstätten auch in Zukunft uneingeschränkt betreiben dürfen, wenn sie die Vorgaben der 2. Stufe der 1.BImSchV erfüllen. Mehr noch – die Wärme des Holzfeuers kann sogar für die Erfüllung der Vorgaben des GEG angerechnet werden. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam.

Vor dem ersten Herbstfeuer: Checkliste für Kamin- und Kachelofen beachten

Altgeräte mit einer Zulassung vor März 2010 dürfen noch bis Ende nächsten Jahres betrieben werden Wenn sich der erste Frühnebel über die Wiesen legt und das Thermometer auf „Pullovertemperatur“ sinkt, steht die Heizsaison vor der Tür. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, die häusliche Holzfeuerung zu überprüfen, sodass in der kalten Jahreszeit ein reibungsloser Betrieb gewährleistet ist. Worauf es beim regelmäßigen Reinigen und dem Funktionsscheck ankommt, haben die Experten des HKI Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. in acht Punkten zusammengefasst:

Feuer und Flamme für wohlige Wärme: Die unterschiedlichen Ofentypen im Überblick

Kamin- oder Kachelofen, Pelletofen oder Heizkamin – mit Speicher oder wasser-führend Der Austausch der alten Feuerstätte, die Unterstützung der Solaranlage oder Wär-mepumpe oder einfach der Wunsch nach Gemütlichkeit und Unabhängigkeit – die Gründe für eine moderne Holzfeuerung sind vielfältig. Um einen schnellen Überblick zu bekommen, haben die Experten des HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. eine Übersicht der gängigsten Ofentypen erstellt.

Willkommen bei Ihrem
„ratgeber-ofen.de“

Wer sich für einen Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pellet-Ofen interessiert, steht vor einer Reihe von Fragen: Ist mein Schornstein dafür ausgelegt? Für welche Variante und welches Modell soll ich mich entscheiden? Welchen Brennstoff nutzen? Wie sehen die rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen aus? Ist meine Feuerstätte auch sicher? Und wie war das noch gleich mit dieser 1.BImSchV?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet „ratgeber-ofen.de“, das Verbraucher-Portal rund ums Kaminfeuer.

Ziel ist es, Verbraucher und Öffentlichkeit für das Thema „Feste Brennstoffe und moderne Feuerstätten“ zu sensibilisieren und über aktuelle Entwicklungen und technische Neuerungen laufend zu informieren. Deshalb werden hier fachliche Informationen kompetent aufbereitet und allgemein verständlich dargestellt.

Zudem finden Kunden und Interessenten hier stets ein offenes Ohr – für Fragen, Kritik und Anregungen.

 

Bitte beachten Sie, dass...

die Frist zum gesetzlich verpflichtenden Austausch der alten Öfen läuft. Wie Sie wissen, müssen nach den Vorschriften der 1. BImSchV (Kleinfeuerungsanlagenverordnung) Altgeräte zum 31.12.2024 ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden.

 

Nähere Informationen hierzu finden Sie im untenstehenden Link 

   

Argumente für den Austausch von Einzelraumfeuerstätten

 

 

 

 

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Hotline: +49 (0) 69 25 62 68 0
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