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Heizen mit Holz – so geht’s richtig

Worauf ist beim Brennholz zu achten? Wie wird Scheitholz richtig gelagert? Auf was kommt es beim Kauf einer Feuerstätte an? Wie können Emissionen beim Betrieb noch weiter gesenkt werden? Und: richtig anzünden ist gar nicht schwer.

Auf 24 Seiten fasst unsere Broschüre „Heizen mit Holz – so geht’s richtig“ alle wichtigen Aspekte rund um den Betrieb einer eignen Feuerstätte kompakt zusammen.

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Weitere Pressemitteilungen

Energie- und Strommix: Moderne Holzfeuerungen verbessern die bundesweite CO2-Bilanz im Winter

In der kalten Jahreszeit verschiebt sich der deutsche Strommix zu Ungunsten der Erneuerbaren Energien. Der Grund: Die Intensität der Sonne nimmt ab und kalte, stabile Hochdruckwetterlagen sind oftmals schwachwindig. Solche sogenannten Dunkelflauten führen dazu, dass der elektrische Strom in Deutschland hauptsäch-lich aus konventionellen Kohle- oder Gaskraftwerken stammt, was wiederum sehr hohe CO2-Emissionen zu Folge hat. Der in Deutschland erzeugte Strom stammte im November zum großen Teil aus der Verbrennung von importiertem Erdgas und Steinkohle oder aus Braunkohlekraftwerken. Lediglich rund 30 Prozent der elektri-schen Energie stammten aus CO2-armen Quellen wie Wind und Biomasse. Solar-energie erzeugte im sonnenarmen November nur ein Prozent des in Deutschland erzeugten Stroms. Diese und tagesaktuelle Daten können im Internet unter https://app.electricitymaps.com abgerufen werden.

Kosten runter: Kamin- und Pelletöfen unterstützen die Heizung

Schritt für Schritt zur regenerativen Wärme Ein schnelles Ende veralteter Technologien wie fossile Öl- und Gasheizungen ist aus ökologischen und weltpolitischen Gründen sinnvoll. Installierte Anlagen haben zwar Bestandschutz, sind aber durch die steigenden Energiekosten auf Dauer wirt-schaftlich nicht mehr tragbar. Doch ein kompletter Austausch ist kostenintensiv. Daher bietet sich eine schrittweise Modernisierung an, wobei ein modernes Holz-feuer das vorhandene Heizungssystem unterstützt. Darauf weist der HKI Industrie-verband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Zumal bei einer zukünftigen Modernisierung der Heizungsanlage die moderne Einzelraumfeuerung mit einem Anteil von 10 Prozent zu den vorgeschriebenen 65 Prozent erneuerbarer Energien angerechnet werden kann.

Austauschfrist für alte Kachel- und Kaminöfen endet am 31. Dezember 2024

Keine Filterpflicht für Holzfeuerstätten ab 2025 Alle Feuerstätten, die im Handel gekauft werden können, erfüllen sämtliche gesetz-liche Vorschriften und entsprechend dem aktuellen Stand der Technik, so dass sie auch in Zukunft uneingeschränkt betrieben werden dürfen. Alte Feuerstätten hin-gegen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Betrof-fen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwi-schen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Auf diesen Sachverhalt weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Zudem betont der Verband ausdrücklich, dass der Einbau von Feinstaubfiltern we-der jetzt, noch ab dem Jahr 2025 vorgeschrieben ist. Sämtliche Presseberichte in dieser Richtung sind falsch. Folgendes gilt: Wurde die Feuerstätte nach dem 21. März 2010 installiert – also bereits ausgetauscht oder neu angeschafft, muss nicht gehandelt werden. Diese Geräte können nach dem aktuellen Stand der Gesetzge-bung auch in Zukunft uneingeschränkt betrieben werden.

Die Formel für Brennholz: Regional und GUT

Holz und Holzprodukte sind Eckpfeiler einer klimafreundlichen Zukunft. Das gilt auch für die Nutzung von Brennholz, das neben Sonne, Wind- und Wasserkraft zu den Erneuerbaren Energien zählt. Damit das Heizen mit Holz im Einklang mit Kli-ma- und Umweltschutz steht, hat der in Europa führende Fachverband, der HKI In-dustrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., wichtige Grundregeln in einer simplen Formel zusammenfasst: Regional und GUT.

Nach dem Winter ist vor dem Winter: Austauschfrist für alte Kachel- und Kaminöfen endet am 31. Dezember 2024

Ende des Jahres läuft die letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verordnung müssen seit 2010 ältere Geräte modernisiert oder ausgetauscht werden. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Der Verband rät zur rechtzeitigen Modernisierung, da der Stichtag mitten in der kommenden Heizsaison liegt und es zu Engpässen bei Handel und Handwerk kommen kann. Vor diesem Hintergrund haben die Experten des HKI alle wichtigen Fragen und Antworten zu diesem Thema übersichtlich zusammengestellt:

Willkommen bei Ihrem
„ratgeber-ofen.de“

Wer sich für einen Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pellet-Ofen interessiert, steht vor einer Reihe von Fragen: Ist mein Schornstein dafür ausgelegt? Für welche Variante und welches Modell soll ich mich entscheiden? Welchen Brennstoff nutzen? Wie sehen die rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen aus? Ist meine Feuerstätte auch sicher? Und wie war das noch gleich mit dieser 1.BImSchV?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet „ratgeber-ofen.de“, das Verbraucher-Portal rund ums Kaminfeuer.

Ziel ist es, Verbraucher und Öffentlichkeit für das Thema „Feste Brennstoffe und moderne Feuerstätten“ zu sensibilisieren und über aktuelle Entwicklungen und technische Neuerungen laufend zu informieren. Deshalb werden hier fachliche Informationen kompetent aufbereitet und allgemein verständlich dargestellt.

Zudem finden Kunden und Interessenten hier stets ein offenes Ohr – für Fragen, Kritik und Anregungen.

 

Bitte beachten Sie, dass...

die Frist zum gesetzlich verpflichtenden Austausch der alten Öfen läuft. Wie Sie wissen, müssen nach den Vorschriften der 1. BImSchV (Kleinfeuerungsanlagenverordnung) Altgeräte zum 31.12.2024 ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden.

 

Nähere Informationen hierzu finden Sie im untenstehenden Link 

   

Argumente für den Austausch von Einzelraumfeuerstätten

 

 

 

 

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Hotline: +49 (0) 69 25 62 68 0
fragen@ratgeber-ofen.de

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