Anschaffung und Betrieb von häuslichen Einzelraumfeuerstätten
- Darf eine Festbrennstoff-Feuerstätte in meinem Wohngebiet betrieben werden?
- Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob Sie eine Feuerstätte für feste Brennstoffe in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung betreiben dürfen oder ob Sie mit eventuellen Einschränkungen rechnen müssen.
Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. der zuständigen Behörde (z.B. Bauamt) Ihrer Gemeinde.
- Was tun, wenn bestimmte Brennstoffe nicht eingesetzt werden dürfen?
- Sollten in Ihrem Wohngebiet Einschränkungen bezüglich des Einsatzes von festen Brennstoffen bestehen oder sich in Planung befinden, so bitten Sie Vertreter des Gemeinde- oder Stadtrates um diesbezügliche Informationen.
Nehmen Sie danach Kontakt zum UNITI-Umweltbeauftragten auf, der Ihnen mit Informationen über das weitere Vorgehen gerne zur Verfügung steht und weiterhilft:
Dr.-Ing. Jörg Lenk
UNITI-Umweltbeauftragter,
Jahnstr. 27,
34233 Fuldatal,
Tel.: +49 (0)561-816 96-04
Fax: +49 (0)561-816 96-05
E-Mail: joerg-lenk@veh-ev.de
Weitere Hinweise zu Verbrennungsverboten unter www.verbrennungsverbote.de
- Wo kann ich eine moderne Feuerstätte kaufen und wer baut sie mir ein?
- Feuerstätten für feste Brennstoffe gibt es beim Kachelofenbauer, in Kaminstudios, beim Fachhandel und in Baumärkten. Die Auswahl ist groß: Ob klassisch, rustikal oder avantgardistisch – für jeden Geschmack und in jeder Preisklasse gibt es die passende Feuerstätte.
Achten Sie beim Erwerb der Feuerstätte darauf, dass diese mit dem sogenannten CE-Zeichen gekennzeichnet ist. Das Zeichen sagt aus, dass die Feuerstätte den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Verlangen Sie darüber hinaus beim Kauf die Herstellerbescheinigung, die Ihnen bestätigt, dass die Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV) eingehalten werden.
Bitte beachten Sie: Der Selbsteinbau gehört zu den anspruchsvollen „Do-it-yourself“-Arbeiten und erfordert spezielle Kenntnisse. Der Einbau bzw. die Aufstellung sollte daher besser durch einen Fachmann erfolgen. Sonst können beim Betrieb oder der Abnahme Probleme entstehen.
In einigen Bundesländern ist es notwendig, sich die fachgerechte Aufstellung des Gerätes bestätigen zu lassen. Fragen Sie hierzu bitte Ihren Schornsteinfeger oder den Fachbetrieb.
- Welches Gerät ist das richtige für mich?
- Die Antwort hängt davon ab, ob Sie Ihre Feuerstätte als Zusatzheizgerät neben Ihrer Zentral- oder Etagenheizung nutzen wollen oder als Hauptheizgerät.
Bei der Nutzung als Zusatzheizgerät steht neben der Behaglichkeit und dem Feuererlebnis die Energiekosteneinsparung im Vordergrund. Bitte beachten Sie, dass die Leistung der Feuerstätte dem tatsächlichen Wärmebedarf angepasst ist. Sprechen Sie im Zweifelsfall dazu Ihren Schornsteinfeger an.
Bei der Verwendung als Vollheizung sollte eine exakte Wärmebedarfsberechnung vom Kachelofenbauer oder einem anderen Fachbetrieb erstellt werden. Je nach Gerätegröße sind das Gewicht und damit auch die Statik des Hauses zu beachten. Darüber hinaus muss festgelegt werden, wo das Ofenrohr installiert wird.
Wenn Sie Ihre Feuerstätte mit Braunkohlenbriketts beheizen möchten, achten Sie bitte darauf, dass die Feuerstätte über einen Rost verfügt, der im Übrigen auch die Verbrennung von Holz positiv beeinflussen kann. Im Zweifelsfall schauen Sie bitte immer auch in die Bedienungsanleitung des Geräteherstellers.
- Welche Brennstoffe sind geeignet?
- Bevor Sie Ihre Feuerstätte in Betrieb nehmen, sollten Sie unbedingt die Bedienungsanleitung lesen. Entsprechend der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1.BImSchV) dürfen nur geeignete Brennstoffe wie naturbelassenes, stückiges, trockenes Holz sowie Holzbriketts und Braunkohlenbriketts verfeuert werden
Denken Sie bitte immer daran, dass Ihre Feuerstätte keine Müllverbrennungsanlage ist. Abfälle, Plastik, Pappen, behandeltes Holz (gestrichen, lackiert oder imprägniert) und Spanplatten sowie nasses oder waldfrisches Holz (mit einem Wassergehalt von mehr als 20 Prozent) dürfen nicht verbrannt werden. Und auch Briketts aus Paraffin, Papier und Rinde sind keine zugelassenen Brennstoffe.
Das Verbrennen von ungeeigneten Stoffen führt zu erheblicher Umweltbelastung und regelmäßig zu Nachbarschaftsbeschwerden. Tragen Sie deshalb bitte mit dazu bei, Vorbehalte gegenüber Festbrennstoffen abzubauen. Darüber hinaus schadet der Einsatz von ungeeignetem Brennmaterial Ihrer Feuerstätte und dem Schornstein.
- Wie oft darf ich eine Festbrennstoff-Feuerstätte betreiben?
- Kann Ihre Feuerstätte bestimmungsgemäß offen, das heißt mit offenem Feuerraum bzw. mit offener Feuerraumtür betrieben werden, darf sie nur gelegentlich genutzt werden.
Wird Ihre Feuerstätte bestimmungsgemäß nur geschlossen betrieben (wie z.B. bei einem Kamin- oder Kachelofen) oder verfügt Ihr Gerät über eine selbstschließende Feuerraumtür, dann besteht keine zeitliche Nutzungsbeschränkung.
- Welche Brandschutzbestimmungen gelten?
- Die bei der Installation zu beachtenden Schutzmaßnahmen sind abhängig von der Art der Feuerstätte.
Detaillierte Hinweise gibt der Hersteller in seiner Aufstellungsanleitung. Diese sind unbedingt zu beachten.
Ziehen Sie ggf. den Schornsteinfeger oder einen Fachbetrieb zu Rate.
- Wie steht es mit der nötigen Verbrennungsluft?
- Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger oder einen Fachbetrieb, ob für Ihr Heizgerät eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr sichergestellt ist.
Sollten Sie eine Dunstabzugshaube im Abluft-Betrieb nutzen, weisen Sie bitte den Schornsteinfeger oder Fachbetrieb darauf hin.
- Wo werden raumluftunabhängige Feuerstätten benötigt?
- Sollen Feuerstätten in modernen Gebäuden mit luftdichter Hülle in Verbindung mit mechanischer Be- und Entlüftung betrieben werden, sind hohe Anforderungen an die Dichtigkeit und das Emissionsverhalten der Feuerstätte zu stellen.
Die Verbrennungsluftversorgung erfolgt über dichte Leitungen aus dem Freien oder über ein Luft-Abgas-System.
Alle weiteren Details zum raumluftunabhängigen Betrieb (RLU) kann nur ein Fachmann klären.
- Ist der Schornstein für die Festbrennstoff-Feuerstätte geeignet?
- Der Schornstein muss für die Feuerstätte geeignet sein. Lassen Sie sich das unbedingt vor Inbetriebnahme von Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestätigen. Die Verbindung von der Feuerstätte zum Schornstein sollte unbedingt von einem Fachmann ausgeführt werden.
- Wie oft sollen Feuerstätte und Schornstein gereinigt werden?
- Entfernen Sie regelmäßig die Asche aus dem Feuerraum. Vermeiden Sie insbesondere Ascheaufhäufungen an der Feuerraumtür.
Achten Sie darauf, dass sie die Asche nur in kaltem Zustand ohne Glutreste entfernen. Niemals sollten Sie heiße Asche in brennbaren Behältern lagern oder entsorgen. Stellen Sie den heißen Aschebehälter nicht auf brennbare oder temperaturempfindliche Böden.
Die Kehr- und Überprüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer schreiben unterschiedliche Kehrfristen (von ein- bis dreimal jährlich) vor. Auskunft gibt der bevollmächtigte Schornsteinfeger.
Häufige Ursachen für Funktionsstörungen sind verschmutzte bzw. verrußte Feuerstätten oder deren Verbindungsstücke zum Schornstein.
- Welche Festbrennstoffe werden empfohlen?
- Als geeignete Brennmaterialien werden Braunkohlenbriketts, naturbelassenes, stückiges, trockenes Holz und Holzbriketts empfohlen.
Braunkohlenbriketts sind seit vielen Jahrzehnten ein bewährter Brennstoff. Rohstoff- und produktionsbedingt bieten Braunkohlenbriketts eine definierte und konstante Qualität. Briketts der Marken „Heizprofi“ aus dem Rheinischen und „Rekord“ aus dem Lausitzer Revier erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und überzeugen durch ihren hohen Heizwert und eine lange Brenndauer.
Bitte beachten Sie, dass Briketts aus Paraffin, Papier oder Rinde keine zugelassenen Brennstoffe sind. Es ist außerdem verboten, nasses bzw. frisch geschlagenes Holz zu verbrennen.
Die speziell für Ihr Heizgerät zugelassenen Brennstoffe entnehmen Sie bitte auch der Bedienungsanleitung des Herstellers.
- Wo kann ich Braunkohlenbriketts, Scheitholz und Holzbriketts kaufen?
- Braunkohlenbriketts, Scheitholz und Holzbriketts sind beim örtlichen Brennstoff-Fachhandel erhältlich, der auf Wunsch auch nach Hause liefert.
Desweiteren werden Brennstoffe auch in Verbraucher- und Baumärkten sowie bei den Raiffeisen-Genossenschaften angeboten.
Adressen von Lieferanten in Ihrer Nähe finden Sie auch im Internet unter www.heizprofi.com und www.brikett-rekord.com.
- Wie lagere ich Brennstoffe richtig?
- Braunkohlenbriketts und Holzbriketts sollten in geschlossenen Räumen, beispielweise im Keller oder in der Garage, zumindest aber an einem überdachten Ort gelagert werden. Gebündelte und verpackte Briketts erleichtern dabei den Transport und die Lagerung.
Frisch geschlagenes Holz muss an einer gut belüfteten, möglichst sonnigen Stelle regengeschützt gestapelt werden und dort rund zwei Jahre trocknen. Nur bereits trockenes Holz kann auch in einem belüfteten Keller aufbewahrt werden.
Generell gilt: In der Nähe von gelagerten Brennstoffen ist jeglicher Umgang mit offenem Feuer unbedingt zu unterlassen. Holz und Briketts sollten sich zudem nicht in der Nähe von Wärmequellen oder leicht entflammbaren Stoffen befinden.
- Haben Sie jetzt noch Fragen…?
- Dann können Sie sich selbstverständlich jederzeit an Ihren Schornsteinfeger, den Schornstein- oder Gerätehersteller, den Kachelofenbauer, das Kaminstudio, den Brennstoff-Fachhändler oder einen anderen Fachbetrieb sowie auch direkt hier an den HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. wenden.