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Heizen mit Holz – so geht’s richtig

Worauf ist beim Brennholz zu achten? Wie wird Scheitholz richtig gelagert? Auf was kommt es beim Kauf einer Feuerstätte an? Wie können Emissionen beim Betrieb noch weiter gesenkt werden? Und: richtig anzünden ist gar nicht schwer.

Auf 24 Seiten fasst unsere Broschüre „Heizen mit Holz – so geht’s richtig“ alle wichtigen Aspekte rund um den Betrieb einer eignen Feuerstätte kompakt zusammen.

Bestellen Sie die neue, 4. Auflage der Broschüre direkt hier.

Weitere Pressemitteilungen

Die Umwelt im Fokus: Heizen mit Holz wird immer sauberer

Der Anteil erneuerbarer Energie in privaten Haushalten steigt seit Jahren kontinu-ierlich an. Feste Biomasse in Form von Holz spielt dabei bei der Wärmeversorgung die größte Rolle. Mit einem Anteil von 84 Prozent ist die Biomasse die wichtigste erneuerbare Wärmequelle. Als regenerativer Brennstoff für Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen tragen Brennholz und Pellets entscheidend dazu bei, fossile und klimabelastende Energieträger wie Öl und Gas einzusparen. Besonders wichtig ist hierbei der Blick auf die Umwelt.

Interview - „Holzfeuer entlastet im Winter die Wärmpumpe“

Thomas Schnabel, Referent für Politik und Wirtschaft, des Fachverbandes Heiz- und Kochgeräte im HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., über die Kombination von Wärmepumpen und Einzelraumfeuerstätten.

Betriebserlaubnis erlischt: Austauschfrist für alte Kachel- und Kaminöfen endet am 31. Dezember 2024

Ende des Jahres läuft die vorerst letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverord-nung (BImSchV) ab. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verordnung müssen seit 2010 regelmäßig ältere Feuerstätten modernisiert, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Der Verband rät zur umgehenden Modernisierung, da der Stichtag mitten in der Heizsaison liegt und die Betriebserlaubnis automatisch erlischt. Vor diesem Hinter-grund haben die Experten des HKI alle wichtigen Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt:

Alte Kachel- und Kaminöfen modernisieren: Betriebser-laubnis erlischt am 31. Dezember 2024

Ende des Jahres läuft die vorerst letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverord-nung (BImSchV) ab. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verordnung müssen seit 2010 regelmäßig ältere Feuerstätten modernisiert, ausgetauscht oder stillgelegt werden, wenn sie den gesetzlichen Abgasgrenzwerten nicht mehr entsprechen. Diese An-ordnung ist verbindlich. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Wichtig zu wissen: Diese Regelung ist nicht neu, sondern es tritt am Jahresende eine seit vielen Jahren beschlossene Verordnung in Kraft. Bereits seit fast 15 Jahren werden alte Holzfeuerungen stufenweise stillgelegt oder modernisiert.

Übergangsregelung für alte Einzelraumfeuerungsanlagen endet am 31. Dezember 2024

Stichtag der Zulassung: 21. März 2010. Neuere Geräte sind nicht betroffen. Ende des Jahres läuft die letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) ab. Sie betrifft alte Feuerstätten, die bis zum 21. März 2010 zugelas-sen wurden. Geräte, die nach diesem Datum installiert wurden, sowie neue Feuer-stätten, die jetzt im Handel sind, sind von der Maßnahme nicht betroffen. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Aufgrund aktueller Berichte sind viele Besitzer einer häuslichen Feuerstätte verun-sichert, da die Veröffentlichungen teilweise sachlich falsche Aussagen beinhalten. Vor diesem Hintergrund haben die Experten des HKI alle wichtigen Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt:

Willkommen bei Ihrem
„ratgeber-ofen.de“

Wer sich für einen Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pellet-Ofen interessiert, steht vor einer Reihe von Fragen: Ist mein Schornstein dafür ausgelegt? Für welche Variante und welches Modell soll ich mich entscheiden? Welchen Brennstoff nutzen? Wie sehen die rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen aus? Ist meine Feuerstätte auch sicher? Und wie war das noch gleich mit dieser 1.BImSchV?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet „ratgeber-ofen.de“, das Verbraucher-Portal rund ums Kaminfeuer.

Ziel ist es, Verbraucher und Öffentlichkeit für das Thema „Feste Brennstoffe und moderne Feuerstätten“ zu sensibilisieren und über aktuelle Entwicklungen und technische Neuerungen laufend zu informieren. Deshalb werden hier fachliche Informationen kompetent aufbereitet und allgemein verständlich dargestellt.

Zudem finden Kunden und Interessenten hier stets ein offenes Ohr – für Fragen, Kritik und Anregungen.

 

Bitte beachten Sie, dass...

die Frist zum gesetzlich verpflichtenden Austausch der alten Öfen läuft. Wie Sie wissen, müssen nach den Vorschriften der 1. BImSchV (Kleinfeuerungsanlagenverordnung) Altgeräte zum 31.12.2024 ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden.

 

Nähere Informationen hierzu finden Sie im untenstehenden Link 

   

Argumente für den Austausch von Einzelraumfeuerstätten

 

 

 

 

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Hotline: +49 (0) 69 25 62 68 0
fragen@ratgeber-ofen.de

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