2013
Bestandsschutz gilt nur für den bisherigen Standort – Altgeräten droht sonst die Stilllegung
Frankfurt am Main. – Wer sich, um seine Heizkosten zu senken, für einen gebrauchten Kaminofen interessiert, sollte unbedingt darauf achten, dass dieses Gerät auch die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid (CO) einhält, die in der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV) festgeschrieben sind.
Der vermeintlich günstige Schnäppchen-Kauf, beispielsweise in einem Online-Auktionshaus, kann sonst teuer werden. Denn während es für Altgeräte an sich noch Übergangsregelungen gibt, die zum Teil bis ins Jahr 2024 reichen, erlöschen diese, sobald das Gerät seinen Besitzer wechselt und es zukünftig an einem anderen Standort betrieben werden soll.
Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. rät daher, sich vom Vorbesitzer die Typprüfung vorlegen zu lassen oder gleich in der HKI-Datenbank unter www.cert.hki-online.de zu recherchieren, ob das Gerät die Anforderungen erfüllt, die seit 2010 für häusliche Feuerstätten gelten.
Für bestehende Feuerungsanlagen gelten folgende Regelungen: Wurde die Typprüfung 1975 oder früher durchgeführt, greift die Verordnung bereits Ende kommenden Jahres. Falls der Ofen dann die neuen Emissionsgrenzwerte nicht einhält, droht ihm zum 1. Januar 2015 die Stilllegung.
Die Stunde der Wahrheit: Moderne Öfen heizen sehr viel effizienter
Drei Jahre später schlägt dann für die Jahrgänge bis 1984 die Stunde der Wahrheit. Wiederum drei Jahre später folgen die Geräte mit Typprüfungen bis 1994. Und 2024 schließlich dann all jene Öfen, die vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind.
„Wer über den Kauf eines Kaminofens nachdenkt“, so Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI, „sollte sich am besten für ein Neugerät entscheiden. Die Verbrennungstechnik hat in den letzten Jahren bei der Effizienz große Fortschritte erzielt: Nicht nur das Emissionsverhalten, auch der Wirkungsgrad der Feuerstätten – und somit ihr Brennstoffverbrauch – haben sich deutlich verbessert. Und das hilft nicht nur dem Klima und der Umwelt. Es entlastet auch die Haushaltskasse!“
Weitere Informationen auch unter www.ratgeber-ofen.de.
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Download: Vorsicht bei gebrauchten Kaminöfen: Heizgeräte müssen aktuelle Grenzwerte einhalten