2017
Peking und viele andere Städte Chinas kämpfen immer wieder mit Feinstaubwerten von teils über 250 Mikrogramm pro Kubikmeter. Zudem darf der EU-Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm höchstens 35-mal im Jahr überschritten werden. Peking lag im letzten Jahr vielfach darüber. Unterjesingen hat die Vorgabe in den letzten sechs Jahren nicht überschritten.
Messmethode entspricht nicht dem gängigen Verfahren
Kritik kommt auch von der Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). Diese hinterfragt die Messmethode der Partikelzählung, die weder die gesetzlich vorgeschriebene noch eine aktuell allgemein anerkannte Messmethode für die Staubbelastung ist.
Eine Bewertung dieser Partikelahlen ist nicht möglich, eine Vergleichbarkeit mit Luftqualitätsvorgaben (z.B. der EU-Kommission oder der Weltgesundheitsorganisation) ist nicht gegeben. Die Maßeinheit für Feinstaub im Zusammenhang mit Luftqualitätsvorgaben ist Mikrogramm je Kubikmeter.
„Daher sind die Aussagen, die in der Sendung „Report Mainz“ publiziert wurden, kritisch zu hinterfragen und nur bedingt als Grundlage einer objektiven Berichterstattung zu bewerten, die von einem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender zu erwarten ist“, so die Auffassung von Christiane Wodtke, Präsidentin des HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., der die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt.
Betrachtet man den Zeitraum Oktober bis Dezember 2016 – hier liegen valide Zahlen des Bundesumweltministeriums vor – kam es in diesen drei Monaten an der Messstation in Unterjesingen zu keiner einzigen Überschreitung – und dass obwohl gerade in diesen Monaten Holzöfen als Zusatzheizungen genutzt werden. „Der Beitrag konterkariert regelrecht die Bemühungen der Industrie und Politik, alte Feuerstätten gegen neue, emissionsarme Geräte auszutauschen.“, so Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI.
Feinstaubbelastung in Deutschland seit Jahren rückläufig
Anhand der Daten des Umweltbundesamtes ist bereits heute erkennbar, dass die Staub- bzw. Feinstaubbelastung in Deutschland in den letzten Jahren an allen Messstellen rückläufig ist. Dies ist wesentlich auf die Verwendung fortgeschrittener Technologien – nicht zuletzt auch im Bereich der Holzheizungen – zurückzuführen. „Die in der 1. BImSchV geregelten und mit der Stufe 2 als zukunftsfähig eingestuften Einzelraumfeuerstätten können daher ohne Bedenken eingebaut und verwendet werden.“, so Frank Kienle. „Alte emissionsträchtige Feuerstätten sollten so schnell wie möglich durch moderne, optimierte Feuerstätten ausgetauscht werden – im Sinne der Feinstaubreduzierung.“
Download: Feinstaub aus Holzöfen: TV-Magazin „Report Mainz“ argumentiert mit zweifelhaften Aussagen