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Ende des Jahres läuft die vorerst letzte Frist der Bundesimmissions-schutzverordnung (BImSchV) ab. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verordnung müssen seit 2010 regelmäßig ältere Feuerstätten modernisiert, ausgetauscht oder stillgelegt werden, wenn sie den gesetzlichen Abgasgrenzwerten nicht mehr entsprechen. Diese Anordnung ist verbindlich. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Wichtig zu wissen: Diese Regelung ist nicht neu, sondern es tritt am Jahresende eine seit vielen Jahren beschlossene Verordnung in Kraft. Bereits seit fast 15 Jahren werden alte Holzfeuerungen stufenweise stillgelegt oder modernisiert.
Nur noch bis Ende des Jahres möglich: Altanlagen nachrüsten
Ist eine Holzfeuerung betroffen, erlischt die Betriebserlaubnis automatisch. Diese Feuerstätten müssen daher bis Ende des Jahres stillgelegt oder modernisiert werden. Also entweder gegen ein neues, modernes Gerät ausgetauscht oder mit Emissionsminderungsmaßnahmen nachgerüstet werden. Unter Minderungsmaßnahmen versteht man den Einbau von Katalysatoren oder Staubabscheidern. Je nach Modell können Staubabscheider entweder im Rauchabzug, im Schornstein oder an der Schornsteinmündung installiert werden. Insbesondere bei handwerklich aufwendig errichteten Wohnraumfeuerstätten kann die Nachrüstung die bessere Alternative zu Abriss und Neuaufbau sein.
Da am 31.12.2024 die Betriebserlaubnis erlischt, können Altanlagen nach diesem Stichtag rein rechtlich nicht mehr mit Emissionsminderungsmaßnahmen nachgerüstet werden. In diesem Fall bleibt dem Besitzer nur noch die Wahl zwischen Stilllegung oder Austausch.
Download: Alte Kachel- und Kaminöfen modernisieren: Betriebser-laubnis erlischt am 31. Dezember 2024